Über mich
Gemeinsam mit meinen Mandant*innen möchte ich Lösungen finden, die langfristig wirtschaftlich sinnvoll sind. Dabei spielt die erfahrene juristische Prüfung ebenso eine Rolle wie der gesunde Menschenverstand und wirtschaftliches Verständnis.
Werdegang
Nach meinem Grundstudium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule der Deutschen Bundesbank studierte ich an den Universitäten Würzburg und Augsburg Rechtswissenschaften und Europäisches Recht.
Nach Abschluss meines Studiums und des Referendariats wurde ich 2010 als Rechtsanwältin zugelassen. Zunächst war ich in einer renommierten Augsburger Kanzlei und dann von 2010 bis 2014 in einer großen, auf Immobilien spezialisierten Kanzlei in München tätig. 2015 wechselte ich zu einem Immobilienunternehmen in München, dessen Rechtsabteilung ich maßgeblich mitgestaltete, bis ich im August 2016 meine Rechtsanwaltskanzlei in Augsburg eröffnete.
Seit 2007 lehre ich im Studiengang „Projektmanagement Bau“ an der Hochschule Biberach im Rahmen eines Lehrauftrags.
Seit April 2010 bin ich zudem ausgebildete Wirtschaftsmediatorin (CVM).
Sprachen
Ich berate in deutscher und englischer Sprache. Für weitere Sprachen wie Türkisch, Arabisch oder Russisch finden wir Lösungen.

Bürogemeinschaft
Die Kanzlei befindet sich in einer Bürogemeinschaft in der Stadtmitte Augsburgs mit Rechtsanwältin Beate Krug-Braunmiller, Rechtsanwältin Meral Bayar und Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Claus Kötter. (Links) Ob Sie Fragen zu Ihrer Steuererklärung, im Familienrecht, Erbrecht oder Verkehrsrecht haben – bei uns erhalten Sie fachkundige Unterstützung. Wir arbeiten zusammen, um alle Aspekte Ihres Falls zu berücksichtigen.
Unser umfangreiches Netzwerk an Rechtsanwält*innen, Steuerberater*innen, Mediator*innen und Sachverständigen macht uns zu Ansprechpartnern in all Ihren rechtlichen Belangen. Wenn wir auf ein Rechtsgebiet oder für eine konkrete Abfrage nicht ohnehin selbst spezialisiert sind, kennen wir die richtigen Ansprechpartner für Sie.
Vergütung
Als selbstständige Rechtsanwältin bin ich sowohl in der Zeit- als auch der Preisgestaltung flexibel, da mir Ihre individuelle Beratung sehr wichtig ist. Je nach Fallgestaltung wird meine Tätigkeit nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Zeithonorarbasis nach gesonderter Vereinbarung vergütet. Natürlich informiere ich Sie gerne vorab über die zu erwartenden Kosten.
Bitte kommen Sie auf mich zu – gemeinsam finden wir die auf Sie und Ihr Anliegen zugeschnittene Lösung.